Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlage für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich diese AGB
1) Allgemeines
Vertragsgrundlage für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen sind ausschließlich diese AGB, sofern nicht andere Bedingungen schriftlich vereinbart wurden. Preise in Euro.
2) Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend. Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Für Angebote und Entwürfe behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nicht Dritten, speziell Mitbewerbern, zugänglich gemacht werden und zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Aufträge inkl. Montagearbeiten verstehen sich ohne Gestellung von eventuell benötigten Montagegerüsten, Arbeitsbühnen oder Hebezeugs. Alle anfallenden Arbeiten möglicher Verbundgewerbe ( Dachdecker, Maurer, Fundament und Elektroinstallation) sind im Preis ebenfalls nicht enthalten.
3) Bestellung und Aufträge
Alle Verträge sind unabhängig von behördlicher Genehmigung gültig. Gleiches gilt für Dritte. Die Beschaffung ist Sache des Bestellers. Wird die Genehmigung durch uns beschafft, gelten wir als Vertreter des Bestellers. Genehmigungsgebühren trägt in jedem Fall der Besteller. Statiken werden von uns nicht geprüft. Materialausführung- und Stärkenempfehlungen sind ggf. durch einen Statiker zu überprüfen. Die statischen Nachweise sind nicht in unseren Preisen enthalten und sind Sache des Bestellers. Soweit der Statiknachweis durch uns beschafft wird, gelten wir als Vertreter des Bestellers. Die Kosten trägt in jedem Fall der Besteller. Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag aus konstruktiven oder materialtechnischen Gründen nicht gemäß Angebot ausgeführt werden kann, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zutreten. Schadensansprüche des Bestellers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wird die Genehmigung endgültig versagt, sind wir berechtigt, entstandene Kosten dem Besteller in Rechnung zu stellen. Nachträgliche Änderungen des Auftrages gehen zu Lasten des Bestellers.
4) Lieferzeit
Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst am Tag nachdem Auftragsklarheit in allen Punkten mit dem Auftragsgeber vorliegt. Dazu gehören auch vereinbarte Zahlungsvereinbarungen, wie z.B. Anzahlung oder Vorkasse. Ggf. auch die Erteilung von Genehmigungen durch Behörde oder Dritte. Bei Lieferverzögerungen oder Beschränkungen, die durch höhere Gewalt, schlechtes Wetter, Betriebsstörungen usw. oder sonst ohne unser Verschulden entstehen, übernehmen wir keine Verantwortung.
5) Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Adresse. Die Versandart wird, wenn keine besonderen Absprachen vorliegen, nach unserem Ermessen festgelegt. Verpackungen dürfen wir zu Selbstkosten berechnen. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen und etwaigen Teuerungszuschlägen.
6) Produktion und Fertigung
Unsere Produkte sind Sonderanfertigungen. Drucktechnisch bedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% dürfen wir weitergeben und berechnen. Sämtliche Produkte können nicht zurückgegeben werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch unterschiedliche Fertigungsverfahren bedingt sind. Digitaldrucke: Farbabweichung zu der Ansicht auf dem Bildschirm des Bestellers, zu Farbausdrucken oder zu Farbangaben in RAL, HKS oder Pantone können vorkommen. Wir versuchen die Farben so genau wie möglich einzustellen. Je nach Medium und Finish können aber Abweichungen und Toleranzen vorkommen. Diese Abweichungen gelten ausdrücklich nicht als Mangel und berechtigen nicht zu einer Reklamation. Grundlage für die Druckqualität ist der vorher gefertigte Ausdruck des Druckmotives. Verzichtet der Besteller auf das Aushändigen des Andruckes, akzeptiert er hiermit die Qualität des Andruckes und kann die gelieferte Ware ( bei Abweichungen im Toleranzbereich s.o.) bezgl. der Qualität des Andruckes nicht reklamieren. Lichtwerbung: Alle von uns gefertigten Lichtwerbeanlagen, wie z.B. Leuchttransparente , werden nach dem technisch aktuellen Stand gefertigt. Maßabweichungen von angegebenen Maßen im Angebot können bis zu 1% betragen. Die Oberflächen von Lichtwerbekörpern können in Ihrer Farbeigenschaft abweichen. Dies gilt für lackierte Körper und auch für Acrylglasfronten. Die Ausleuchtung der Körper wird von unseren Technikern übernommen und nach bestem Wissen erstellt. Ist die Farbtemperatur und Helligkeit nicht genauer definiert, wählen wir die üblichen in der Lichtwerbung verwendeten Helligkeiten und Lichtfarben.
7) Montage
Gelieferte Werbeanlagen montieren wir und schließen diese an bauseitig vorhandenen E-Zuleitungen an. Wenn Festpreise inkl. Montage vereinbart wurden, sind diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände und Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Der hierdurch entstehende Mehraufwand geht zu Lasten des Bestellers. Für Montagefahrzeuge wird durch den Besteller die Anfahrt und eine Parkmöglichkeit am Montageort ermöglicht und freigehalten. Die Bereitstellung von einem Hausstromanschluss oder Baustrom ist eine bauseitige Leistung.
8) Folierung
Bei Folierungsarbeiten, die im Freien stattfinden, ist mit Staub- und Dreckeinschlüssen zu rechnen. Vorhandene Einschlüsse, Kratzer etc. in zu folierenden Oberflächen zeichnen sich durch die Folie ab. Folierung auf oder an elastischen Dichtungsfugen oder Gummis kann zum Reißen oder Wellenbildung der Folie führen. Folierung an mechanisch belasteten Bereichen, wie z.B. Türkanten, Zargen etc. kann zur Beschädigung der Folie führen. Sämtliche o.a. Punkte können technisch nicht verhindert werden und gelten nicht als Reklamationsgrund und berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungspreises.
9) Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Neukunden bezahlen die ersten drei Rechnungen per Vorkasse. Im Einzelfall behalten wir uns das Recht vor, auch bei bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen, gegen Vorkasse zu liefern. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszins zu berechnen. Ferner sind sämtliche Mahnkosten, die nach Fälligkeit entstanden sind, zu ersetzen. Das gleiche gilt für Inkassokosten.
10) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
11) Mangelhaftung
Der Besteller hat die Ware bzw. Leistung unverzüglich zu prüfen und dabei festgestellte Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens 8 Tage nach Eingang der Ware bzw. Erbringung der Leistung. Dasselbe gilt auch bei später eintretenden Mängeln. Zu Sachmängel zählen nicht: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder fehlerhafte Bedienung die durch den Besteller bzw. Dritte verursacht wurden. Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag. Schäden oder Beeinträchtigungen bei Überbeanspruchung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, z.B. mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse. Bei Reparaturarbeiten gehört die Farbechtheit nicht zur vereinbarten Beschaffenheit. Sie kann üblicherweise nicht erwartet werden. Eine Haftung für Sachmängel ist deshalb ausgeschlossen. Für die Tragfähigkeit vorhandener Fundamente beziehungsweise Unterkonstruktionen hat ausschließlich der Besteller zu sorgen. Die Tragfähigkeit gehört nicht zur vereinbarten Beschaffenheit. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit nicht nach dem Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist besteht.
11) Haftungsausschluss
Soweit nach vorstehender Ziffer Ansprüche auf Mängel geltend gemacht werden, sind Schadensansprüche ausgeschlossen. Auch anderweitige Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit Mängel eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen oder der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Recht des Bestellers, bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware oder der Leistung bestehenden Pflichtverletzung, sich vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.
12) Urheberrecht
Soweit Urheberrechte an dem Werk entstanden sind, bleiben diese in unserem Eigentum. Allein dem Besteller wird das Recht eingeräumt zur Nutzung des vom Urheberrecht bzw. Abdruck auf Schriftstücken und Anbringen des Werkes an und in Gebäuden zum Zweck der Werbung. Die Übertragung des Nutzungsrecht erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der Erfüllung unseres Vergütungsanspruches aus Lieferung des Werkes. Eine spezielle Vergütung für das Nutzungsrecht wird bei alleiniger Nutzung durch den Besteller nicht erhoben. Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Soll auf Verlangen des Bestellers auf Rechtsstellung Dritter eingewirkt werden (insbesondere durch Urheberrecht und Markenrecht begründete Positionen), so haftet der Besteller uns dafür , das Rechte Dritter nicht verletzt werden. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für Ansprüche, die aus der Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Ggf. hat der Besteller eine entsprechende Verfügungsmacht bzw. Einwilligung vom Inhaber des Rechts uns gegenüber schriftlich nachzuweisen. Wir verpflichten uns, eine weitere Verwendung des Werkes gegenüber Dritten zu unterlassen. Nicht davon umfasst sind Verwendungen, die nicht geeignet sind, mit dem vergegenständlichen Werk in Wettbewerb zu treten. Das Nutzungsrecht ist unbefristet. Es erlischt jedoch mit Rückgängigmachung des Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Rendsburg. Als Gerichtsstand gilt, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, Rendsburg als vereinbart an.
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